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Gesundheitswesen

Judith Naef Rechtsanwälte AG bietet umfassende juristische Unterstützung für Unternehmen und Behörden des Gesundheitswesens (Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime, Behinderteninstitutionen, Spitalräte, Spitalkommissionen und Aufsichtsbehörden) und für selbständig tätige Einzelpersonen (Ärztinnen und Ärzte, therapeutisch tätige Personen, Führungspersonen). Damit können die rechtlichen Möglichkeiten optimal genutzt werden.
Sie berät und vertritt ihre Auftraggeberinnen und Auftraggeber in allen Fragen des Gesundheitsrechtes: Arztrecht, Pflegerecht, Patientenrecht, Haftpflichtrecht und Haftpflichtprozesse, Strafrecht und Strafverteidigungen bei Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Behandlung und Pflege von Patientinnen und Patienten, Heilmittelrecht, Recht der Gesundheitsberufe und Krankenversicherungsrecht, inkl. Taxen und Tarife.
Sie entwickelt Musterverträge sowie allgemein gültige Weisungen und Reglemente für Patientinnen und Patienten oder das Personal.
Sie begleitet die Betriebe in Auf-, Aus- und Abbauprojekten.
Sie entwickelt Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen.
Sie bearbeitet Beschwerden mit rechtlichen Fragestellungen.
Sie klärt arbeitsrechtliche Fragen und unterstützt die Betriebe bei Personalproblemen.
Sie erteilt auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmte Weiterbildungsveranstaltungen zu rechtlichen Fragen.