Gesundheitswesen
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Judith Naef Rechtsanwälte AG bietet umfassende juristische Unterstützung für Unternehmen und Behörden des Gesundheitswesens (Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime, Behinderteninstitutionen, Spitalräte, Spitalkommissionen und Aufsichtsbehörden) und für selbständig tätige Einzelpersonen (Ärztinnen und Ärzte, therapeutisch tätige Personen, Führungspersonen). Damit können die rechtlichen Möglichkeiten optimal genutzt werden.
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Sie berät und vertritt ihre Auftraggeberinnen und Auftraggeber in allen Fragen des Gesundheitsrechtes: Arztrecht, Pflegerecht, Patientenrecht, Haftpflichtrecht und Haftpflichtprozesse, Strafrecht und Strafverteidigungen bei Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Behandlung und Pflege von Patientinnen und Patienten, Heilmittelrecht, Recht der Gesundheitsberufe und Krankenversicherungsrecht, inkl. Taxen und Tarife.
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Sie entwickelt Musterverträge sowie allgemein gültige Weisungen und Reglemente für Patientinnen und Patienten oder das Personal.
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Sie begleitet die Betriebe in Auf-, Aus- und Abbauprojekten.
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Sie entwickelt Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen.
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Sie bearbeitet Beschwerden mit rechtlichen Fragestellungen.
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Sie klärt arbeitsrechtliche Fragen und unterstützt die Betriebe bei Personalproblemen.
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Sie erteilt auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmte Weiterbildungsveranstaltungen zu rechtlichen Fragen.
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